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Staatliche Förderung für den Kauf und die Installation von Wallboxen

Alle Infos zum Förderprogramm 440 der KFW

900 Euro staat­liche Förderung für Ihre Wallbox? Wir haben uns intensiv mit der KfW ausein­an­der­ge­setzt, viele Fragen gestellt und alle Formulare ausge­wertet. Hier finden Sie übersicht­lich eine Einschät­zung, ob Ihr Vorhaben förder­fähig gemäß Zuschuss 440 der KfW ist – oder eben nicht. Es ist uns dabei wichtig zu betonen, dass wir das Förder­pro­gramm nicht schlecht reden wollen. Wir sind jedoch zu der Erkenntnis gekommen, dass die Förderung nicht für jeden in Frage kommt.

Aktuell ist der Förder­topf der KfW ausge­schöpft, es können keine Anträge mehr gestellt werden. Da das Programm schon mehrfach aufge­stockt wurde, ist es gut möglich, dass die neue Bundes­re­gie­rung noch einmal nachlegt und weitere Mittel für das Programm bereit­stellt. Ob es sich für Sie lohnt das Programm in Anspruch zu nehmen, können Sie mit unserer Check­liste aus Pro und Contra für Ihr Vorhaben beantworten.

Den Antrag auf Förderung Ihres Wallbox-Projektes stellen Sie auf dem Zuschuss-Portal der KfW im Förder­pro­gramm 440. Hier gelangen Sie zur Anleitung und zum Zuschuss-Portal der KfW selbst:

KfW 440 – Zuschussportal

Eine Liste aller förder­fä­higen Wallboxen sowie eine detail­lierte Beschrei­bung des Förder­pro­gramms finden Sie hier. Bitte studieren Sie diese Infor­ma­tionen sorgfältig, denn nicht jedes Projekt ist förderfähig.

KfW 440 – Infos und Übersicht

Mit der folgenden Check­liste wollen wir Ihnen die Prüfung erleich­tern, ob Ihr Projekt förder­fähig ist.

Jeder einzelne der folgenden Punkte sorgt dafür, dass Ihr Vorhaben nicht in die Förderung 440 der KfW fällt.
  • Sie wollen eine Wallbox mit 22 kW betreiben.
  • Sie wollen eine Wallbox mit einer anderen Leistung als exakt 11 kW installieren.
  • Sie wollen keine Wallbox, sondern lediglich eine CEE-Steckdose installieren.
  • Sie haben kein Interesse daran, den Hausan­schluss im Rahmen des Projektes auf einen Ökostrom-Tarif umzustellen.
  • Ihnen genügt eine sehr einfache bzw. nicht “intel­li­gente” Wallbox.
  • Sie beauf­tragen die Montage, bevor Sie Ihre Förde­rungs­be­wil­li­gung erhalten haben.
  • Sie kaufen Ihre Wallbox, bevor Sie Ihre Förde­rungs­be­wil­li­gung haben.
  • Die Instal­la­tion soll nicht an einem Wohn- sondern einem Geschäfts­ge­bäude stattfinden.
  • Die Instal­la­tion soll an Ihrem Ferien- oder Wochen­end­haus oder Ihrer Ferien­woh­nung erfolgen.
  • Die Instal­la­tion findet im öffent­li­chen Raum statt.
  • Ihre Immobilie befindet sich noch im Bau bzw. wurde noch nicht bezogen.
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Sie müssen jeden einzelnen der folgenden Punkte erfüllen, damit Ihr Vorhaben förderfähig nach KfW Förderung 440 ist.
  • Sie wollen eine 11 kW-Wallbox installieren.
  • Ihr Hausan­schluss ist bis zur Antrags­stel­lung zu 100% auf einen Öko-Tarif umgestellt bzw. der für den Ladevor­gang erfor­der­liche Strom stammt zu 100% aus erneu­er­baren Energien
  • Sie wünschen eine “intel­li­gente” Wallbox.
  • Sie beauf­tragen Ihre Wallbox-Montage erst nach der Antragsbewilligung.
  • Sie kaufen Ihre Wallbox erst nach der Antragsbewilligung.
  • Die Instal­la­tion ist in oder an einem selbst genutzten oder vermie­teten Wohngebäude.
  • Die Instal­la­tion ist nicht öffent­lich zugänglich.
  • Sie sichern zu, den Ladepunkt mindes­tens ein Jahr lang in Betrieb zu behalten.
  • Sie durch­laufen den Identi­fi­ka­ti­ons­pro­zess im KfW Zuschussportal.
  • Sie weisen innerhalb von spätes­tens 9 Monaten ab Antrags­be­stä­ti­gung der KfW die Durch­füh­rung des Vorhabens nach und laden alle Unter­lagen und Rechnungen im Zuschuss­portal hoch.
  • Sie speichern alle relevanten Nachweise über die Einhal­tung der Förder­vor­aus­set­zungen für die Dauer von 10 Jahren. Dazu gehören zum Beispiel Produkt­zer­ti­fi­kate der Hersteller, Errich­ter­nach­weise bezie­hungs­weise Monta­ge­be­schei­ni­gungen inklusive der Origi­nal­rech­nungen und Zahlungs­nach­weise, zum Beispiel Konto­aus­züge, Strom­lie­fer­ver­trag, Bestä­ti­gungs­schreiben durch Netzbe­treiber zur erfolgten Abstim­mung, ob eine Verein­ba­rung zur Steuerung der Ladestation(en) im Sinne des §14a EnWG nötig bezie­hungs­weise gefordert ist.

Recht­li­cher Hinweis: Wir haben die Infor­ma­tionen mit großer Sorgfalt recher­chiert und zusam­men­ge­tragen. Dennoch können wir für die Richtig­keit keine Gewähr geben. Für weitere Infor­ma­tionen empfehlen wir das Studium des Merkblatts der KfW, das wir hier als PDF verlinkt haben.