KfW-Förderung 442: Solarstrom für Elektroautos
Privathaushalte erhalten für das Gesamtpaket einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro vom Staat
Kostenlosen Beratungstermin vereinbaren
Aller guten Dinge sind drei
Wer, was, wann?
- Offizieller Titel „Solarstrom für Elektroautos (442)“
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- KfW-Bank (Details zur Förderung)
- Antragserstellung ab dem 26. September möglich.
Wer erhält die Förderung?
- Private Haushalte, die sich über den nachstehenden Link bei der KfW-Bank angemeldet haben: Anmeldung
- Bei Antragstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterie-elektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
Komplettlösungen werden gefördert
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

- Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaik-Anlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mind. 11 kW) zusammen.
- Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
- Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Solarstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
- Die Nutzung von Strom aus 100 % erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
- Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
Mindestens 4.850 €, maximal 10.200 €
Wie setzt sich der Zuschuss zusammen?
Wir konzipieren, planen und installieren für Sie Ihre Komplettlösung. Und so profitieren Sie in den Einzelpositionen von der Förderung.
Photovoltaik-Anlage
mindestens 5 kWp, 600 Euro Zuschuss pro kWp, maximal 6.000 Euro
Batteriespeicher
mindestens 5 kWh Speicherkapazität, 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
Ladestation
600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
Hier geht’s zum Vorab-Check
Möchten Sie vorab wissen, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, dann führen Sie den Vorab-Check der KfW-Bank am Anfang der Website durch.
Was ist noch gut zu wissen?
- Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
- Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen.
- Aktuell ist der Markt bidirektionaler Wallboxen größtenteils in der Entwicklung, sodass überwiegend nur ein maximaler Zuschuss von bis zu 9.600 Euro gewährt werden kann.
CUBOS bietet alles aus einer Hand
- Wallbox, PV-Anlage, Batteriespeicher
- Unterstützung bei der Antragsstellung
- Rundumbetreuung bis zur Inbetriebnahme
- Konzeption, Planung und Installation
Wann erzeugen Sie Ihren eigenen Solarstrom?
Kostenlosen Beratungstermin vereinbaren